Impulsberatungen

e-Systeme AG ist zertifiziert für Impulsberatungen.

 

Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Besitzer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um ihre Heizung zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden, erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist für die Gebäudebesitzer/innen kostenlos und unverbindlich, d. h. sie bestimmen, wann und mit wem sie den Ersatz Ihrer Heizung vornehmen.

Das nationale Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Heizen Sie Ihr Haus mit einem Wärmeerzeuger, der älter als 10 Jahre ist? Dann ist ab 1. April 2022 der erste Schritt für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem für Sie als Hausbesitzer/in oder Stockwerkeigentümer/in noch einfacher: Die Impulsberatung «erneuerbar heizen», die ganz individuell bei der Wahl des optimalen Heizsystems für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw. Ihr Stockwerkeigentum unterstützt, ist nun für Sie in der ganzen Schweiz kostenlos. 

Die von «erneuerbar heizen» zugelassenen Impulsberaterinnen und Impulsberater führen diese mit der Förderung von EnergieSchweiz – dem Programm des Bundesrates zur Umsetzung der Schweizer Energiepolitik mit freiwilligen Massnahmen – bei Ihnen kostenlos durch.

Bitte beachten Sie zum nationalen Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen» folgende Punkte:

  • Von der Förderung profitieren Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Wohnen, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants, Industrie), dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) und dem Alter des Brenners.

  • Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.

  • Eine Mehrfachförderung zwischen Bund und Kantonen ist ausgeschlossen.

  • Bitte versichern Sie sich vor der Auftragserteilung bei der ausgewählten Impulsberaterin/dem ausgewählten Impulsberater, dass die Impulsberatung für Sie kostenlos ist. Dies ist eine Bedingung des Bundes gegenüber den zugelassenen Impulsberatern/innen, damit die Impulsberatung gefördert wird.

  • Beratungstätigkeiten, welche über den Umfang der Impulsberatung hinausgehen (etwa für die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation einer Photovoltaikanlage), sind nicht förderberechtigt. Allfällige Zusatzleistungen muss der/die Impulsberater/in vor der Beauftragung klar und schriftlich benennen.

  • Die Impulsberatung zum Heizungsersatz beinhaltet folgenden Umfang:

    • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: ca. 1.5 h bei Ihnen vor Ort (inkl. Vor- und Nachbereitung insgesamt ca. 3h). Detailliertere Informationen siehe Box «Ablauf der Beratung» unter erneuerbarheizen.ch/einfamilienhaus/impulsberatung

    • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: ca. 5 h bei Ihnen vor Ort (Aufnahme vor Ort und späteres Beratungsgespräch; inkl. Hin und Rückfahrt). Inkl. aufwändiger Vor- und Nachbereitung insgesamt ca. 12 h. Detailliertere Informationen siehe Box «Ablauf der Beratung» unter erneuerbarheizen.ch/mehrfamilienhaus

    • In diesen Zeiten wird u. a. die Checkliste besprochen und erklärt, mögliche Heizsysteme erläutert und aufgrund des Gespräches und Expertise eine Empfehlung abgegeben.

    Quelle: erneuerbarheizen.ch

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